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Syrien nach Assad: strategische Auswirkungen für Israel

Assads Regierung fiel am 8. Dezember 2024. Dadurch wurden die Sicherheitsregelungen im Süden Syriens ungewiss. Israel verlegte Truppen auf Stellungen jenseits der Waffenstillstandslinie; UNDOF setzte die Überwachung im Rahmen seines bestehenden Mandats fort.

Miriam Bernstein

Miriam Bernstein ist das Pseudonym des Ressorts Ressourcen von Hasbara. Jeder Artikel ist belegt und mit Quellen versehen.

Als die Regierung von Baschar al-Assad am 8. Dezember 2024 stürzte, zogen sich syrische Kräfte aus Stellungen entlang der Waffenstillstandslinie auf den Golanhöhen zurück. Israel erklärte, es habe Truppen als vorübergehende Verteidigungsmaßnahme in das Trennungsgebiet verlegt, während die syrische Armee ihre Posten verlassen hatte. Damit entfiel eine staatliche Militärpräsenz, die Israel jahrzehntelang überwacht hatte. Zugleich blieben bewaffnete Gruppen und neue Machthaber in einer instabilen Grenzregion zurück.

Die unmittelbaren Fragen sind praktischer Art: Wer kontrolliert die Zugänge zu den Golanhöhen? Können bewaffnete Gruppen Stellungen nahe der Linie errichten? Und wie werden die Vereinbarungen von 1974 umgesetzt? Die UN erklärt, dass das Abkommen über die Truppenentflechtung weiterhin gilt. Israels erklärte Sicherheitsbedenken und die Auslegung des Abkommens durch die UN sind getrennte Sachverhalte. Weitere Informationen finden sich unter Irans Netzwerke und die Nachschubroute der Hisbollah sowie bewaffnete Gruppen nahe den Golanhöhen.

Was die Vereinbarung von 1974 regelt

Das Abkommen über die Truppenentflechtung von 1974 schuf eine Trennungszone und Beschränkungsgebiete für israelische und syrische Streitkräfte. Mit Resolution 350 setzte der Sicherheitsrat die Beobachtertruppe der Vereinten Nationen für die Truppenentflechtung (UNDOF) zur Überwachung des Abkommens ein. UNDOF überwacht und patrouilliert das Gebiet und berichtet über Entwicklungen; der Sicherheitsrat verlängert ihr Mandat regelmäßig. Resolution 2766, angenommen im Dezember 2024, verlängerte das Mandat bis zum 30. Juni 2025 und forderte beide Parteien auf, das Abkommen einzuhalten.

Nach Assads Sturz berichtete UNDOF, israelische Kräfte seien in das Trennungsgebiet eingedrungen, und erklärte, dies verstoße gegen das Abkommen. Auch der UN-Generalsekretär erklärte am 12. Dezember 2024, das Abkommen gelte weiterhin. Diese Aussagen geben die Position der UN wieder; Israel stellte seinen Einsatz als Reaktion auf die veränderte Sicherheitslage dar. Die Beobachtertruppe setzte ihre Überwachungsmission fort, als die Macht in Damaskus wechselte.

Warum die Südgrenze wichtig ist

Die Golangrenze trifft auf die syrischen Provinzen Quneitra und Daraa; weiter östlich grenzt Jordanien an Syrien. Das Dreiländereck verbindet die Zugänge zu den Golanhöhen mit Routen durch Südsyrien und Jordanien. Der Zusammenbruch der zentralen Befehlskette warf daher Fragen zu Grenzposten, Waffenlagern und den bewaffneten Akteuren auf, die vor Ort die Kontrolle übernehmen würden. UN-Berichte dokumentierten nach dem Machtwechsel anhaltende Sicherheitsvorfälle und die Zersplitterung Syriens.

Israel wollte zunächst verhindern, dass feindliche Kräfte oder zurückgelassenes militärisches Gerät eine neue Bedrohung nahe israelischer Ortschaften schaffen. Langfristig stellt sich die Frage, ob eine anerkannte syrische Regierung den Süden sichern kann und ob Israel und Syrien vereinbarte Grenzregelungen schaffen können. Die Beiträge zu UNDOFs Rolle und zur Grenze zwischen Jordanien, Syrien und Israel gehen näher auf diese Fragen ein.

Quellen zum Waffenstillstandsrahmen

Das Abkommen über die Truppenentflechtung von 1974 legt die Trennungsregelungen und die Aufsichtsfunktion von UNDOF fest. Die Erklärung von UNDOF vom 13. Dezember 2024 schildert ihre Beobachtungen nach dem Zusammenbruch der Regierung und ihre Position zu den Bewegungen israelischer Kräfte. Die Erklärung des Generalsekretärs vom 12. Dezember hält fest, dass das Abkommen weiterhin gilt.

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Quellen

  1. 1.https://peacemaker.un.org/en/node/9424
  2. 2.https://peacekeeping.un.org/en/news/undof-press-statement
  3. 3.https://www.un.org/sg/en/content/sg/notes-correspondents/2024-12-12/note-correspondents-syria